Wo kann man einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen?
Direkt über oder bei den unten angegebenen Trägern.
Wo kann man den Antrag auf ein Persönliches Budget stellen?
Menschen mit Behinderungen können den Antrag auf ein Persönliches Budget bei folgenden zentralen Leistungsträgern der sozialen Hilfe stellen:
1. Sozialamt (Amt für Soziale Angelegenheiten)
Das Sozialamt ist für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zuständig. Dazu zählt auch die Gewährung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen. Der Antrag ist beim zuständigen örtlichen Sozialamt am Wohnort zu stellen.
2. Integrationsamt
Das Integrationsamt unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Eingliederung. Es gewährt unter anderem Leistungen zur Finanzierung einer Arbeitsassistenz. Ein Antrag auf ein Persönliches Budget in diesem Bereich kann direkt beim Integrationsamt gestellt werden.
3. Jobcenter
Das Jobcenter ist für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zuständig. Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit benötigen, können beim Jobcenter ein Persönliches Budget beantragen, insbesondere wenn es um Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe geht.
Zusätzliche Unterstützung:
In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es sogenannte Gemeinsame Servicestellen nach § 6 SGB IX. Diese Stellen beraten umfassend zur Antragstellung und klären die Zuständigkeit der jeweiligen Träger.
Zusätzlich bieten die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) neutrale und kostenfreie Beratung zum Persönlichen Budget und anderen Teilhabeleistungen.